Gesetze: EGV 1083/2006 Art 80, EGV 1083/2006 Art 2 Abs 4
Rechtsfrage
Sind Art. 80 und Art. 2 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom dahin auszulegen, dass sie einer Regelung wie Art. 50 Abs. 1 Buchst. c des Dekrets Nr. 917 des Präsidenten der Republik vom entgegenstehen, wonach dem Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung gleichgestellt sind "c) Beträge, die von gleich welcher Seite als Stipendium, Beihilfe, Preisgeld oder Unterstützung für Zwecke des Studiums oder der beruflichen Fortbildung gezahlt werden, wenn der Begünstigte nicht durch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit dem, der die Zahlung gewährt, verbunden ist" und solche Beträge daher der allgemeinen Einkommensteuer für natürliche Personen unterliegen, auch wenn das Stipendium aus europäischen Strukturfonds gezahlt wird?