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Einkommensteuer | Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und Weiterqualifizierung zum Steuerfachwirt
Das entschieden, dass eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten und eine sich anschließende Weiterqualifizierung zum Steuerfachwirt bzw. Steuerberater nicht als einheitliche erstmalige Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusehen ist. Nach Auffassung des Finanzgerichts ist für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, nach ständiger Rechtsprechung des BFH darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines e...