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Abgabenordnung | Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen
Mit Urteil v. hat das FG Münster entschieden, dass die Höhe der Zinsen nach § 238 Abs. 1 AO jedenfalls für die Jahre 2014 und 2015 verfassungsgemäß ist. Entgegen der Auffassung der Kläger hält der Senat die Zinsfestsetzung nicht deshalb für rechtswidrig, weil die Zinsen gem. § 238 Abs. 1 AO für jeden Monat 0,5 % betragen. In Übereinstimmung mit dem 10. Senat des NWB SAAAG-60199) hält der 7. Senat die Höhe der Zinsen für den hier streitgegenständlichen Zeitraum ( bis ) für verfassungsgemäß. Auch das FG Köln hält die Nachzahlungszinsen jedenfalls für den Zeitraum bis September 2014 (Urteil v. - 1 K 3648/14 NWB YAAAG-56319) für verfassungsgemäß. Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt das FG Münster auf die ausführlichen Begründungen der zuvor zitierten En...