Ertragsteuerrechtliche Behandlung des Umtauschs von Wandelschuldverschreibungen in Aktien der ausgebenden Gesellschaft
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung des Umtauschs von Wandelschuldverschreibungen in Aktien der ausgebenden Gesellschaft im Zeitpunkt der Wandelung nehme ich wie folgt Stellung:
Es ist weiterhin davon auszugehen, dass der Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien der ausgebenden Gesellschaft auf Grund der in den Anleihebedingungen gewährten Befugnis nicht zu einer Gewinnverwirklichung führt. Insoweit wird auch nach Ergehen des BStBl 2015 II S. 265) an der bisherigen Verwaltungsauffassung festgehalten.
Der Anleihegläubiger tauscht in diesem Fall nicht seine Wandelschuldverschreibungen ein und verzichtet auch nicht auf sein Recht aus den Wandelschuldverschreibungen, sondern verlangt die Aktien als Inhalt seines Rechts aus den Wandelschuldverschreibungen, da er schon mit dem Erwerb der Wandelschuldverschreibungen das feste Recht auf den Erwerb der Aktien erlangt hat. Die Begebung der Wandelschuldverschreibungen und die spätere Lieferung der Aktien stellen danach steuerrechtlich einen einheitlichen Rechtsvorgang dar.
FinMin Schleswig-Holstein v. - Kurzinfo ESt 11/2018VI 3012 - S 2332 - 184
Fundstelle(n):
DB 2018 S. 734 Nr. 13
DStR 2018 S. 921 Nr. 18
KoR 2018 S. 306 Nr. 6
GAAAG-79589