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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 795/16

Leitsatz

Leitsatz:

Wird ein Patient, der an einem Herpes Zoster leidet, stationär behandelt und wird wenige Tage nach der Aufnahme in das Krankenhaus eine schwerste gangränöse Cholezystitis mit drohender Perforation festgestellt, ist als Hauptdiagnose H80.00 (Gallenblasenstein mit akuter Cholezystitis, ohne Angabe einer Gallenwegsobstruktion) zu kodieren und nicht B02.2B (Zoster mit Beteiligung anderer Abschnitte des Nervensystems).

Fundstelle(n):
JAAAG-79510

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.11.2017 - L 11 KR 795/16

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