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FG Hessisches 20.04.1989 13 K 3763/88
Steuerberatung; | Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Verurteilung wegen Untreue
Wurde ein Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und verliert er als Nebenfolge die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, so ist die Bestellung als Steuerberater - ohne die Möglichkeit der Ausübung von Ermessen - zu widerrufen (§ 46 Abs.2 Nr.3 StBerG). Der Widerruf ist nicht auf die Frist von fünf Jahren, innerhalb deren der Verlust der Amtsfähigkeit nach § 45 Abs.1 StGB wirksam wird, zu beschränken (Hessisches FG, rkr. Urt. v. - 13 K 3763/88).