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Einkommensteuer – Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts (BFH)
Die Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts stellt kein privates Veräußerungsgeschäft dar.
Hintergrund: Nach § 22 Nr. 2 EStG zählen zu den sonstigen Einkünften auch solche aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG. Diese umfassen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG u. a. Veräußerungsgeschäfte sowohl bei Grundstücken als auch bei Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, soweit der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Zu den Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, zählt auch das Erbbaurecht.
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Klägerin mit der Veräußerung eines Erbbaurechts – einschließlich eines von ihr als Erbbauberechtigte errichteten Gebäudes – den Tatbestand ei...