Aufwendungen eines neugeweihten katholischen Priesters für seine Primizfeier in seiner Heimatgemeinde keine Werbungskosten
Leitsatz
1. Die Primiz ist die erste heilige Messe, die ein katholischer Neupriester wenige Tage nach seiner Weihe selbständig in seiner
Heimatgemeinde feiert und die auch von dieser regelmäßig ausgerichtet wird. Da nur die Priesterweihe, nicht aber die Primiz
dem Neupriester die Möglichkeit zur nichtselbstständigen Tätigkeit als künftiger Pfarrer/Kaplan verschafft, steht die Primiz
nicht mit einem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis im Zusammenhang, sondern ist durch die gesellschaftliche Stellung des Neupriesters
in seiner Heimatgemeinde veranlasst.
2. Die von einem neugeweihten katholischen Priesters selbst getragenen Aufwendungen für seine Primizfeier in seiner Heimatgemeinde
sind daher keine (vorweggenommenen) Werbungskosten im Hinblick auf seine anschließende nichtselbständige Tätigkeit als Kaplan
in einer anderen Gemeinde [Abgrenzung zum BFH-Urteil (v. , VI R 46/14) zur Feier anlässlich des Bestehens der Steuerberaterprüfung].
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