Festsetzungsverjährung von Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO - keine Anwendung von § 171 Abs. 10 AO
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Gilt die Grundkonzeption der Abgabenordnung, wonach ergangenen Grundlagenbescheiden eine von Gesetzes wegen mit zwei Jahren bemessene und mit Erlass des Grundlagenbescheides beginnende Frist für deren Auswertung zugestanden wird (§ 171 Abs. 10 AO), auch für Zinszwecke i.S. des § 233a AO und somit auch für das Verhältnis von Steuer- und Zinsfestsetzung (§ 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Satz 3 AO)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
JAAAG-79215