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E-Rechnung: Ab 2020 für öffentliche Aufträge verpflichtend
Wer Rechnungen an öffentliche Auftraggeber stellt, muss diese ab November 2020 zwingend elektronisch übermitteln. Unternehmen sollten die Zeit nutzen, um ihre Prozesse umzustellen. Mehr Infos finden Sie unter www.ferd-net.de und http://go.nwb.de/ylqin.
Vgl. Kischporski, Das Ende der E-Rechnung als reines PDF?, NWB-BB 3/2018 S. 77 NWB TAAAG-72645.