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Neues zum Kindergeld und zu den Kinderfreibeträgen
Änderungen durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz und aktuelle Rechtsprechung
[i] Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag und andere kindbedingte Steuervergünstigungen, Grundlagen NWB QAAAE-52191 Ab dem sind Änderungen beim Kindergeld wirksam geworden, die bisher wenig Erwähnung in der Fachliteratur gefunden haben. Allerdings sind diese Neuerungen durchaus gravierend und können Eltern, deren Kinder bereits volljährig sind und sich in Ausbildung befinden, viel Geld kosten, wenn bisher kein Antrag gestellt wurde. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit diesen Änderungen und gibt Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte zum Kindergeld und den Freibeträgen für Kinder.
I. Änderungen durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
1. Rückwirkende Auszahlung des Kindergelds
a) Ab nur noch für sechs Monate
[i]Kindergeldantrag nur noch für sechs Monate rückwirkend möglichEin gravierender Einschnitt betrifft die rückwirkende Beantragung und Auszahlung des Kindergelds. Bis zum war dies noch für das laufende Kalenderjahr sowie rückwirkend für vier weitere Jahre möglich. Mit Inkrafttreten der Änderungen durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. (BGBl 2017 I S. 1682) zum wird das Kindergeld allerdings nur noch für sechs Kalendermonate vor der Antragstellung gezahlt. Dies ergibt sich aus dem neu eingefügten Abs. 3 in § 66 EStG.
[i] Überblick über die Änderungen durch das StUmgBG s. Hörster, NWB 25/2017 S. 1875Mit dieser ...