Zur Frage der ertragsteuerlichen Behandlung einer Einnahme für die Zurverfügungstellung eigener Flächen als ökologische Ausgleichsflächen (in Form sog. "Ökopunkte") sowie einer Einnahme für die Übernahme einer Kompensationsverpflichtung für die Beeinträchtigung von Knicks durch Baumaßnahmen einerseits und der zeitlichen Verteilung dieser Einnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG andererseits.
Hinweis: Im Revisionsverfahren IX R 3/18 wurde durch Beschluss vom das Verfahren betreffend Einkommensteuer 2013 abgetrennt; es hat das Az. IX R 19/18 erhalten. Auf die Revision des Klägers hat der BFH das Urteil des Schleswig-Holsteinischen aufgehoben, soweit es die Einkommensteuer 2013 betrifft. Der BFH hat insoweit die Sache an das Schleswig-Holsteinische FG zurückverwiesen und diesem die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen (, nicht dokumentiert).
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