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Obligatorisches Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU ab 2019
I. Hintergrund
1. Motive für normative Änderungen
Zum [i]900 anhängige Doppel-besteuerungsfälle gefährden den Binnen-markt der EUambitionierten Plan der EU-Kommission für mehr Steuergerechtigkeit und Transparenz für die Europäische Union gehörte von Anfang an stets auch eine Verbesserung der Möglichkeiten zur Beseitigung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten, insbesondere um etwaigen, damit einhergehenden Einschränkungen des gemeinsamen Binnenmarkts zu begegnen. Die unionsweit über 900 anhängigen Doppelbesteuerungsfälle mit einem Gesamtvolumen von mehr als 10,5 Mrd. € sprechen insoweit eine eindeutige Sprache und unterstreichen das Erfordernis entsprechender Maßnahmen.
2. Anwendbare Instrumente und deren Schwächen
Die [i]Bislang nur wenige DBA mit obligatorischer Streitbeilegung und Einigungszwangbisher verfügbaren rechtlichen Instrumente vermochten es häufig nicht, innerhalb der EU zutage getretene Streitfälle im Bereich der Doppelbesteuerung zufriedenstellend und effektiv zu lösen. Hierbei spielt die Konstruktion der bilateralen Abkommensklauseln eine wichtige Rolle: So können (Vorab-)Verständigungsverfahren letztlich doch bloß so effektiv sein, wie es die zugrunde liegenden Vorschriften zulassen. Nur wenige der zwischen den EU-Mitgliedstaaten abgeschlossenen DBA enthalten nämlich auch Regelungen über obligatorische ...