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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 6 V 120/17

Gesetze: UStG § 14, UStG § 14a, UStG § 15 Abs. 1, AO § 370, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 6

Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Rechtsmissbrauchs: Kenntnis der Umsatzsteuerhinterziehungsabsicht des Lieferanten

Leitsatz

Bei der Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Rechtsmissbrauchs kommt es nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige die genaue Art und Weise der Begehung der Umsatzsteuerhinterziehung seines Lieferanten kannte oder hätte kennen müssen. Es reicht aus, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass sein Lieferant die Umsatzsteuer aus dem Geschäft nicht abführen will.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 10 Nr. 41
DStRE 2018 S. 1435 Nr. 23
GmbH-StB 2018 S. 230 Nr. 7
PStR 2018 S. 222 Nr. 9
TAAAG-78565

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 16.01.2018 - 6 V 120/17

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