Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 6/2018 S. 236

Leistungsverweigerungsrecht des Bürgen

Der Bürge kann sich gem. NWB WAAAG-68335 in der Insolvenz des Hauptschuldners auf ein Leistungsverweigerungsrecht des Hauptschuldners aus einem zwischen diesem und dem Gläubiger geschlossenen Stillhalteabkommen auch dann berufen, wenn sich der Gläubiger in dem Stillhalteabkommen die Geltendmachung der Ansprüche aus der Bürgschaft ausdrücklich vorbehalten hat.

Praxishinweise

Die Klägerin begehrt zu Unrecht die Feststellung einer Bürgschaftsforderung gegenüber der B-GmbH zur Insolvenztabelle. Ob sich ein Bürge auch dann auf ein zwischen dem Gläubiger und dem Hauptschuldner vereinbartes unbefristetes Stillhalteabkommen berufen kann, wenn sich der Gläubiger eine Inanspruchnahme des Bürgen ausdrücklich vorbehalten hat, entscheidet der BGH mit der überwiegenden L...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen