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NWB 12/2018 S. 770

In eigener Sache | Mit Lohnzusatzleistungen Mitarbeiter gewinnen und belohnen

Im Beitrag von Dr. Henning Alexander Seel (NWB 6/2018 S. 352 ff.) sind unter dem Abschnitt V, S. 352 f. folgende Korrekturen zu berücksichtigen: Bzgl. Ziffer 1 (Erholungsbeihilfe) sind die Ausführungen zu R 40.2 LStR 2015 maßgeblich. Unter Ziffer 5 (Aufmerksamkeiten) ist bezüglich der Steuerfreiheit von Aufmerksamkeiten auf R. 19.6 Abs. 1 LStR abzustellen. Schließlich muss es bei Ziffer 7 (Internetpauschale) statt „steuerfrei“ „pauschalversteuert mit 25 % (R 40.2 LStR)“ heißen. Wir bitten die Fehler zu entschuldigen.

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