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Investmentsteuer | Anwendungsfragen zum InvStG 2018
Das dringliche Einzelfragen des Bundesverbands Investment und Asset Management e. V. und der Deutschen Kreditwirtschaft zum Investmentsteuergesetz 2018 beantwortet.
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Einzelfragen insbesondere zu folgenden Themen beantwortet: Zuordnung von Kapitalbeteiligungen bei Wertpapierleihe und Wertpapierpensionsgeschäft, Erstattungsverfahren nach § 7 Abs. 5 InvStG und zulässige Vermögensgegenstände eines Spezial-Investmentfonds i. S. des § 26 Nr. 4 und 5 InvStG.