Keine Grunderwerbsteuerbefreiung einer Anteilsvereinigung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
Leitsatz
1. § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG fingiert einen Grundstücksübergang von dem Veräußerer der Anteile auf den Erwerber und rechnet
dem Erwerber die der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehörenden Grundstücke grunderwerbsteuerrechtlich zu. Mit dem
Anteilserwerb wird derjenige, in dessen Hand sich die Anteile vereinigen, grunderwerbsteuerrechtlich so behandelt, als habe
er die Grundstücke von der Gesellschaft erworben, deren Anteile sich in seiner Hand vereinigen.
2. Erwirbt ein Miterbe bei der Erbauseinandersetzung einen zum Nachlass gehörenden Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft
und führt dieser Erwerb nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 GrEStG zu einer Vereinigung von Anteilen an einer grundbesitzenden
Kapitalgesellschaft, ist die Anteilsvereinigung weder nach § 3 Nr. 3 GrEStG noch nach § 3 Nr. 6 GrEStG von der Grunderwerbsteuer
befreit.
Fundstelle(n): NWB-EV 2018 S. 112 Nr. 4 SAAAG-77965
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Sächsisches FG, Urteil v. 20.03.2017 - 5 K 1023/14
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