Während vorläufiger Insolvenzverwaltung begründeter
Vorsteuererstattungsanspruch als solcher der Insolvenzmasse
Leitsatz
Masseverbindlichkeiten sind nur diejenigen, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die
Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden.
Verbindlichkeiten, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit.
§ 55 Abs. 4 InsO weist nur Verbindlichkeiten, nicht aber Forderungen den Masseverbindlichkeiten zu.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): ZAAAG-77954
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 07.09.2017 - 11 K 10306/15
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