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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 10306/15

Gesetze: InsO § 55

Während vorläufiger Insolvenzverwaltung begründeter Vorsteuererstattungsanspruch als solcher der Insolvenzmasse

Leitsatz

  1. Masseverbindlichkeiten sind nur diejenigen, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden.

  2. Verbindlichkeiten, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit.

  3. § 55 Abs. 4 InsO weist nur Verbindlichkeiten, nicht aber Forderungen den Masseverbindlichkeiten zu.

Fundstelle(n):
ZAAAG-77954

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 07.09.2017 - 11 K 10306/15

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