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Grundlagen für Auszubildende – Teil 1: Aktenführung
Eine der Hauptaufgaben der (neuen) Auszubildenden liegt in der ordnungsgemäßen Führung der Anwaltsakten – von der Anlage über das Einsortieren der Postein- und Ausgänge bis hin zur Aktenablage. Was sich einfach anhört, ist es jedoch oftmals nicht. Nachfolgend ein Überblick über die Grundlagen zur ordnungsgemäßen Aktenführung. Die Reihe setzen wir in den nächsten Ausgaben mit den Themen „Fristen“ und „außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ fort.
Aktenanlage
Ein Mandat kommt dadurch zustande, dass der Rechtsanwalt die Übernahme des Mandates ausdrücklich bestätigt. Werden dem Rechtsanwalt ohne jegliche Mandatsübernahmeerklärung Unterlagen zugesandt, kommt durch die bloße Übernahme dieser Dokumente kein Mandat zustande. Gleiches gilt für die bloße Terminsvereinbarung.
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, Handakten zu führen, um ein geordnetes und zutreffendes Bild über die Bearbeitung seiner Aufträge geben können. Diese Handakte kann als Papierakte, aber auch als elektronische Akte geführt werden.
Im Zeitalter von beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) geht die Tendenz sicher zur elektronisch geführten Akte. Grundsätzlich gilt für beide Formen der Aktenführung, dass die Stammd...