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Umsatzsteuer | BMF: Umsatzsteuer bei Bitcoin
Nach dem BMF gelten bei der Nutzung virtueller Währungen wie Bitcoin oder Kryptowährungen die folgenden Grundsätze:
- Der Umtausch von konventioneller Währung wie € in Bitcoin und umgekehrt ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei. 
Das BMF folgt [i]Umtausch in Bitcoin umsatzsteuerfreidamit einer Entscheidung des EuGH, der die USt-Befreiung nach der MwStSystRL gewährt hat.
- [i]Verwendung von Bitcoin als Zahlungsmittel nicht steuerbarDie Verwendung von Bitcoin als Zahlungsmittel ist nicht steuerbar – ebenso wie bei der Verwendung von €. Die Umrechnung des Bitcoin in € richtet sich nach den einschlägigen Umrechnungsportalen im Internet. 
- [i] „Miner“ nicht umsatzsteuerbar Die Leistungen der sog. Miner sind nicht umsatzsteuerbar. Dies gilt auch dann, wenn ihnen die anderen Nutzer freiwillig eine Gebühr zahlen. 
Die Miner stellen ihre Rechnerlei...