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MFA Nr. 3 vom Seite 29

Die Durchgangsarztpraxis

Elke Zimmermann; Darmstadt

In den Praxen von Durchgangsärzten werden Patienten behandelt, die einen Unfall am Arbeitsplatz, im Kindergarten, in der Schule oder in einer universitären Einrichtung erlitten haben. Wege, die in direktem Zusammenhang mit dem Aufsuchen oder Verlassen einer dieser Einrichtungen stehen, sind ebenfalls mitversichert. Eine Durchgangsarzt-Praxis rechnet unmittelbar nach Beendigung einer Behandlung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Im Folgenden wird nur der Begriff Arbeitsunfall verwendet, dies schließt automatisch die Unfälle in ähnlichen Einrichtungen mit ein.

Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften bestellte Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sollen die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch absichern. Ärzte und Unternehmen sind verpflichtet, arbeitsunfähige Versicherte unverzüglich einem D-Arzt vorzustellen.

Für Ärzte gilt diese Verpflichtung auch dann, wenn der Versicherte voraussichtlich mehr als eine Woche behandlungsbedürftig ist. Der D-Arzt entscheidet, ob der Versicherte eine besondere fachärztliche ...