Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Abgrenzung der Kapitalverkehrsfreiheit von der Niederlassungsfreiheit
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAG-77257 Der BFH hat in seiner Entscheidung v. - I R 87/15 NWB EAAAG-68033 zu einem Dauerbrenner des unionsrechtlichen Unternehmenssteuerrechts Stellung bezogen. Es geht um die Abgrenzung der Niederlassungsfreiheit von der Kapitalverkehrsfreiheit. Daher ist es Anliegen des Beitrags, den Kontext der Entscheidung aufzubereiten und relevante Perspektiven für die Gestaltungspraxis aufzuzeigen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Schutzbereich der Kapitalverkehrs- und der Niederlassungsfreiheit
[i]Kapitalverkehrsfreiheit erstreckt sich auf DrittstaatensachverhalteDieser Themenbereich ist deshalb von so großer Bedeutung, weil sich der Schutzbereich sowohl der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) als auch der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und daraus resultierende Dividendenströme erstreckt. Allerdings beschränkt sich die Schutzwirkung der Niederlassungsfreiheit auf die rein unionsinterne Reichweite, wohingegen die Kapitalverkehrsfreiheit sich auf sogenannte Drittstaatensachverhalte erstreckt.
Abgrenzung der beiden Grundfreiheiten
[i]Verkürzte FormelIst in einer konkreten Sachverhaltssituation somit abstrakt der Schutzbereich beider Grundfreiheiten eröffnet, muss im Einzelfall abgegrenzt werden, welche der beiden ...