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Die Privatnutzung von Fahrzeugen aus umsatzsteuerlicher Sicht (Teil 2)
Umsatzsteuer auf Privatnutzung und Entnahme bei dem Unternehmensvermögen zugeordneten Fahrzeugen
Im zweiten und letzten Teil der Beitragsreihe gehen wir der Frage nach, wie die Privatnutzung eines in vollem Umfang dem Unternehmensvermögen zugeordneten Fahrzeugs zu ermitteln ist und ob, und wenn ja unter welchen Voraussetzungen, ertragsteuerliche Werte zur Berechnung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage herangezogen werden dürfen. Ebenso wird geklärt, wie zu verfahren ist, wenn dies nicht gewollt ist. Praktisch bedeutsam ist auch die Frage, wie eine Entnahme umsatzsteuerlich zu erfassen ist, wenn das Fahrzeug ohne Vorsteuerabzug angeschafft wurde, aber im Laufe der Nutzung Einbauten vorgenommen wurden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Den ersten Teil der Beitragsreihe können Sie ) aufrufen.
I. Umsatzsteuerpflichtige Umsätze bei privater Kfz-Nutzung
Wird das Fahrzeug insgesamt dem Unternehmensvermögen zugeordnet, ist die Privatnutzung nach § 3 Abs. 9a UStG umsatzsteuerpflichtig.
1. Umsatzsteuer auf laufende Privatnutzung
Wurde das gemischt genutzte Fahrzeug vollständig dem Unternehmensvermögen zugeordnet, berechtigt diese Zuordnung grundsätzlich zum vollständigen Abzug der Vorsteuer. Eine Aufteilung der Vorsteuer erfolgt nicht. Vielmehr wird ...