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Türkei | Besteuerung elektronischer Dienstleistungen von Ausländern
Seit [i]Türkei trifft nähere Regelungen zur Steuerpflicht ausländischer Unternehmer dem sieht auch die Türkei eine Steuer- und Registrierungspflicht für in der Türkei nicht ansässige ausländische Anbieter elektronischer Dienstleistungen an bestimmte türkische Nichtsteuerpflichtige vor. Am wurden die Anwendungsbestimmungen dazu veröffentlicht (VAT General Application Communiqué No. 17); die Definition, der unter die neue Bestimmung fallenden Dienstleistungen, ist breit angelegt. Die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen soll bis zum 24. Tag des Folgemonats [i]Türkisches Gesetz No. 7061 zu Änderungen im Gesetzblatt v. 5.12.2017 unter http://go.nwb.de/ktm6terklärt und die Steuer bis zum 26. Tag des Folgemonats abgeführt werden. Die Monate Januar bis März 2018 sollen zusammen bis zum April abgegeben werden; im Anschluss ist eine monatliche Erklärung erforderlich. Eine elektronische Registrierung über ein Webpo...