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Die Besteuerung der ausländischen Kulturvereinigung
Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug
Theoretische [i]BMF, Schreiben v. 20.7.1983 - IV B 4 - S 2303-34/83 NWB KAAAD-99809 Auswüchse und praktische Konsequenzen des Gesetzgebers zum deutschen Steuerrecht kennen bisweilen keine Grenzen. Aufschlussreiche Beispiele mögen, neben vielen weiteren Themen, dem bekannt sein, der in der praktischen Arbeit mit Fragen des Steuerabzugs nach § 50a EStG befasst ist. Neben verschiedenen jüngeren Problemfeldern dieser Norm in Bezug auf die beschränkte Steuerpflicht und den Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken sind Sachverhalte mit ausländischen Künstlern schon seit Jahrzehnten mit Problemen verbunden. Beiden gemein ist dabei, dass die aufschlussgebende Verwaltungsanweisung die Probleme bisweilen eher erschwert. Die Rede ist hier von der Frage, unter welchen Voraussetzungen es nach dem sog. Kulturvereinigungserlass möglich ist, einen Steuerabzug nach § 50a EStG für eine ausländische künstlerische oder kulturelle Gruppe zu verhindern bzw. eine Freistellung oder einen Erlass des Abzugsbetrags zu erhalten. Wer gedacht hätte, etwaige Regelungen führten zu einer einfachen Lösung, täuscht sich. Der nachfolgende Beitrag soll aufzeigen, welche Anforderung...