Mietverhältnis bei Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zwischen Vermieter und Mieter
Änderung wegen neuer Tatsachen
Leitsatz
1. Ein Mietverhältnis ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn zwischen Mieterin und Vermieter eine nichteheliche Lebensgemeinschaft
bestand, bei der der im Erdgeschosswohnung wohnende Vermieter die vermietete Dachgeschosswohnung mitbenutzte. b
2. Das Bestehen einer Lebensgemeinschaft zwischen Vermieter und Mieterin und das gemeinsame Nutzen der Wohnung ist eine steuerlich
relevante Tatsache i. S. v. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, die bei nachträglicher Kenntniserlangung durch den Bearbeiter des FA eine
Änderung der Steuerfestsetzung rechtfertigt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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