Umsatzsteuerliche Behandlung von Ausbaumaßnahmen an einer
öffentlichen Gemeindestraße
Leitsatz
Der über den einem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand hinaus vorgenommene Ausbau des Teilstücks einer bestehenden
öffentlichen Straße auf Grundlage eines Vertrages mit dem Träger der Straßenbaulast durch einen Unternehmer für seine betrieblichen
Anforderungen ist als unentgeltliche Zuwendung im Sinne des § 3 Abs. 1 Buchst. b S. 1 Nr. 3 UStG an den Träger der Straßenbaulast
zu qualifizieren.
Ein Vorsteuerabzug kommt nicht in Betracht, wenn der Unternehmer bereits bei Bezug der Eingangsleistungen beabsichtigt, die
bezogenen Leistungen ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme im Sinne des § 3 Abs. 1 Buchst. b UStG
zu verwenden. Damit korrespondiert die Nichtbesteuerung der Ausgangsumsätze nach § 3 Abs. 1 Buchst. b S. 1 Nr. 3 UStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 495 Nr. 6 KÖSDI 2018 S. 20784 Nr. 6 ZAAAG-77458
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 15.12.2016 - 1 K 2213/13
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