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FG Münster Beschluss v. - 10 V 3258/17 S EFG 2018 S. 536 Nr. 7

Gesetze: SchwarzArbG § 2 Abs 1, SchwarzArbG § 4 Abs 1, FGO § 33 Abs 1 Nr 4, SchwarzArbG § 23

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Zum Antrag eines Hauptzollamts auf Anordnung einer Durchsuchung nach den Vorschriften des SchwarzArbG

Leitsatz

1) Gegen eine Anordnung einer Durchsuchung nach den Vorschriften des SchwarzArbG nach § 4 Abs. 1 i.V. mit § 2 Abs. 1 SchwarzArbG ist der Finanzrechtsweg eröffnet.

2) § 4 Abs. 1 SchwarzArbG räumt lediglich die Befugnis zum Betreten der dort genannten Räume an, nicht hingegen, sie zu durchsuchen.

3) Für die Befugnis zum Betreten der Räumlichkeiten i.S. des § 4 Abs. 1 i.V. mit § 2 Abs. 1 SchwarzArbG besteht kein Richtervorbehalt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 469 Nr. 9
EFG 2018 S. 536 Nr. 7
wistra 2018 S. 357 Nr. 8
BAAAG-77453

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FG Münster, Beschluss v. 23.01.2018 - 10 V 3258/17 S

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