Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Feststellung der Krise, Kündigungsmöglichkeit
(1) Übergeht das FG bei der Würdigung sämtlicher Umstände den substantiierten Vortrag des Klägers, kann seine Würdigung keinen Bestand haben. (2) Der fehlende Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit spricht indiziell gegen ein krisenbestimmtes Darlehen oder ein Finanzplandarlehen. Etwas anderes kann sich aber unter besonderen Umständen auch bei unklarem Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit oder bei klar vereinbarter Kündigungsmöglichkeit ergeben (Bezug: § 17 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 EStG; § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO).
Zwar ist mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom (BGBl 2008 I S. 2026) die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung im Bereich wesentlicher Beteiligungen nach § 17 EStG zur Berücksichtigung von Aufwendung...