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Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs – Druckfehlerhinweis
In dem Praxishinweis zu o. g. Meldung in StuB 3/2018 S. 124 ist leider der letzte Satz nicht vollständig abgedruckt worden. Dieser lautet vollständig: „Die Behauptung, mit der Einführung des beA gehe eine Kostensteigerung einher, kann ebenso wenig nachvollzogen werden wie die Behauptung, über das beA sei eine sichere Kommunikation nicht möglich.“ Wir bitten, dies zu entschuldigen.