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Werbung mit kostenloser Erstberatung
Die von einer Anwaltssozietät in einer Zeitschrift veröffentliche Werbung „Verkehrsunfall – Kostenlose Erstberatung … unsere Kanzlei bietet Ihnen sofort nach einem Verkehrsunfall eine kostenlose Erstberatung an“ ist gem. AnwZ (Brfg) 42/16 NWB LAAAG-50986 berufsrechtlich nicht zu beanstanden.
Rechtsanwälten ist es gestattet, kostenlose Erstberatung anzubieten, da der Gesetzgeber für den außergerichtlichen Bereich von verbindlichen Vorgaben zu Gebühren und/oder Auslagen abgesehen hat. Da für eine (außergerichtliche) Erstberatung keine bestimmten Gebühren oder Auslagen vorgeschrieben werden (§ 34 Abs. 1 RVG), könne es folglich auch keine Mindestgebühr geben, die unter Verstoß gegen § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO unterschritten worden wäre, meinte der BGH. Ebenso wenig könne auch § 4 Abs. 1 Satz 2 RVG, der eine in einem...