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StuB 5/2018 S. 188

Steuerliche Anerkennung einer Pensionsrückstellung

Abfindungsklauseln sind gem. nrkr. Urteil des Schleswig-Holsteinischen NWB XAAAG-44920 (BFH-Az.: XI R 48/17; EFG 2017 S. 908) Bestandteil der Pensionszusage und unterliegen deshalb auch im Hinblick auf die zu erwartende Abfindungsleistung dem Schriftform- und Eindeutigkeitsgebot des § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG. Die Abfindungsregelung darf keinen schädlichen Kürzungsvorbehalt i. S. des § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG enthalten. Die Abfindung muss dem Wert des gesamten Versorgungsversprechens zum Abfindungszeitpunkt entsprechen (Gebot der Wertgleichheit). Das Schriftform- und Eindeutigkeitsgebot und das Gebot der Wertgleichheit sind auch ohne Angabe einer konkret benannten Sterbetafel und eines konkret benannten Abzinsungssatzes gewahrt, wenn zur Berechnung der Abfindung auf die nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung geltenden Regelungen verwiesen wird (Bezug: § 6a Abs. 1 ...

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