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Versicherungsfall | Pflichtverletzung bei der Abwicklung
Ein Schadensersatzanspruch, den der Versicherungsnehmer gegen den Versicherungsvermittler wegen einer Pflichtverletzung bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls geltend macht, hat seine Grundlage nicht in den §§ 60 ff., 63 VVG, sondern in der allgemeinen Vorschrift des § 280 Abs. 1 BGB.
Der Pflichtenkreis des Versicherungsmaklers umfasst nach Auffassung des BGH grds. auch die Hilfestellung bei der Regulierung eines Versicherungsschadens. Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers, sich nach einem Versicherungsfall über Ausschlussfristen nach den Versicherungsbedingungen zu informieren, betreffe allein sein Verhältnis zum Versicherer. Der Versicherungsnehmer bediene sich gerade des Versicherungsmaklers als sachkundigem Fachmann, um seine Ansprüche zu wahre...