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Gesellschafterstellung | Ungeborenes Kind als Kommanditist
Die Schenkung eines Kommanditanteils an eine ungeborene Leibesfrucht kann nicht vor der Geburt in das Handelsregister eingetragen werden.
Die Anmeldung der Eintragung eines Gesellschafterwechsels hinsichtlich eines voll eingezahlten Kommanditanteils von Kommanditistin K auf das ungeborene Kind der Verfahrensbeteiligten V, das diese voraussichtlich im April 2018 zur Welt bringen wird, ist nicht eintragungsfähig. Der [i]infoCenter „Gesellschafterwechsel in der KG“ NWB JAAAD-59191 Gesellschafterwechsel, dem ein Schenkungsvertrag zugunsten einer Ungeborenen zugrunde liegt, kann erst dann eingetragen werden, wenn er vollzogen ist. Für die Erbfähigkeit der ungeborenen Leibesfrucht (§ 1923 BGB) ist anerkannt, dass in der Zeit zwischen Erbfall und Geburt ein Schwebezustand eintritt, falls es zum Erbfall vor der Geburt kommt, ...