(Markenbeschwerdeverfahren – "Apple Store (IR-Marke, dreidimensionale Marke)" – Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 2 und 3 der Markenrichtlinie 2008/95 EG (juris-Abkürzung: EGRL 95/2008) – zur Markenfähigkeit einer Abbildung eines Ladenlokals für Einzelhandeldienstleistungen - zur Gleichstellung der Verkörperung einer Dienstleistung mit einer Aufmachung einer Ware – zu den Anforderungen an deren grafische Darstellbarkeit – zum Umfang der Einzelhandelsdienstleistungen auf den Handel mit eigenen Waren in Flagshop Stores)
Leitsatz
Apple Store
Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 2 und 3 der Markenrichtlinie 2008/95 EG sinngemäß im Hinblick darauf,
- ob ein Zeichen, das aus der Verkörperung einer Dienstleistung besteht, der Aufmachung einer Ware im Sinne von Art. 2 gleichzustellen sei,
- ob die dreidimensionale Abbildung eines Ladenlokals für Einzelhandelsdienstleistungen markenfähig sei,
- welche Anforderungen an deren grafische Darstellbarkeit im Sinne von Art. 2 der Richtlinie zu stellen seien und
- ob der Schutz der Einzelhandelsdienstleistung auch den Handel mit eigenen Waren in Flagship Stores umfasse.
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