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BPatG Urteil v. - 29 W (pat) 518/13

Gesetze: Art 267 Abs 1 AEUV, Art 267 Abs 3 AEUV, Art 2 EGRL 95/2008, Art 3 EGRL 95/2008

(Markenbeschwerdeverfahren – "Apple Store (IR-Marke, dreidimensionale Marke)" – Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 2 und 3 der Markenrichtlinie 2008/95 EG (juris-Abkürzung: EGRL 95/2008) – zur Markenfähigkeit einer Abbildung eines Ladenlokals für Einzelhandeldienstleistungen - zur Gleichstellung der Verkörperung einer Dienstleistung mit einer Aufmachung einer Ware – zu den Anforderungen an deren grafische Darstellbarkeit – zum Umfang der Einzelhandelsdienstleistungen auf den Handel mit eigenen Waren in Flagshop Stores)

Leitsatz

Apple Store

Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 2 und 3 der Markenrichtlinie 2008/95 EG sinngemäß im Hinblick darauf,

- ob ein Zeichen, das aus der Verkörperung einer Dienstleistung besteht, der Aufmachung einer Ware im Sinne von Art. 2 gleichzustellen sei,

- ob die dreidimensionale Abbildung eines Ladenlokals für Einzelhandelsdienstleistungen markenfähig sei,

- welche Anforderungen an deren grafische Darstellbarkeit im Sinne von Art. 2 der Richtlinie zu stellen seien und

- ob der Schutz der Einzelhandelsdienstleistung auch den Handel mit eigenen Waren in Flagship Stores umfasse.

Fundstelle(n):
FAAAG-75178

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BPatG, Urteil v. 08.05.2013 - 29 W (pat) 518/13

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