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BPatG Beschluss v. - 29 W (pat) 119/11

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 125b Nr 1 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "ViVA FRISEURE (Wort-Bild-Marke)/VIVA (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr

Fundstelle(n):
IAAAG-74114

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 23.03.2013 - 29 W (pat) 119/11

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