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BPatG Beschluss v. - 27 W (pat) 279/09

Gesetze: § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "IX (Bildmarke)" – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird

Fundstelle(n):
VAAAG-73719

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 01.02.2011 - 27 W (pat) 279/09

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