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BPatG Beschluss v. - 27 W (pat) 200/09

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "Gekreuzte Schwerter mit Fisch (Bildmarke)/Gekreuzte Schwerter (Bildmarke)" – Warenidentität – hohe Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

Fundstelle(n):
AAAAG-73606

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 28.06.2010 - 27 W (pat) 200/09

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