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FG Köln 16.02.2000 6 K 6982/98
Kraftfahrzeugsteuer; | Steuerermäßigung wegen Schwerbehinderung nach Zuteilung eines ,,Oldtimer-Kennzeichens'' (§ 3a Abs. 2 KraftStG)
Wird einem Fahrzeughalter, der KraftSt-Ermäßigung nach § 3a Abs. 2 KraftStG beanspruchen konnte, für sein Fahrzeug ein sog. Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt, so entfällt mit der Zuteilung die Steuerermäßigung. Nur das ,,Halten'' eines Fahrzeugs kann steuerbegünstigt sein, nicht aber die ,,Zuteilung'' eines Kennzeichens ().