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Online-Nachricht - Dienstag, 06.03.2018

Beitragserstattung durch berufsständische Versorgungseinrichtung steuerfrei

Die Erstattung von Pflichtbeiträgen durch eine berufsständische Versorgungseinrichtung wie z. B. das Versorgungswerk der Rechtsanwälte ist steuerfrei. Die Steuerfreiheit hängt nicht davon ab, dass eine 24-monatige Wartefrist eingehalten wird.

Hintergrund: Beitragserstattungen an einen Rentenversicherten sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Dies gilt auch für Erstattungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung wie z. B. dem Versorgungswerk für Rechtsanwälte oder Ärzte.

Streitfall: Der Kläger war in den Jahren 2010 bis 2012 als Rechtsanwalt tätig und zahlte monatlich Beiträge für seine Altersversorgung an das Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer. Im Jahr 2012 wurde er Beamter und forderte die Erstattung seiner Beiträge zurück, die in Höhe von 90 ...