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Und raus bist du ... Ausschluss eines Gesellschafters aus einer GmbH
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAG-73388 Bei personalistisch geprägten Gesellschaften taucht nicht selten die Notwendigkeit auf, Gesellschafter gegen ihren Willen aus der Gesellschaft auszuschließen. In den Satzungen von GmbH ist regelmäßig ein Katalog von Gründen enthalten, bei deren Vorliegen dies durch Zwangsabtretung oder Zwangseinziehung ihrer Geschäftsanteile erfolgen kann. Die Ausschließungsinstrumente der Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung haben spezifische Vor- und Nachteile.
Ausführlicher Beitrag s. .
Vorteile der Zwangsabtretung
[i]Entgelt für die Abfindung zahlt der ErwerberDie Entschädigung des ausscheidenden Gesellschafters ist eine zwangsläufige Folge eines zwangsweisen Ausschlusses aus der Gesellschaft. Ein Gesellschafterausschluss im Wege der Zwangsabtretung hat den Vorteil, dass das Entgelt für die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters nicht aus dem Gesellschaftsvermögen, sondern vom Erwerber gezahlt wird. Dies gilt zumindest dann, wenn die Geschäftsanteile nicht an die Gesellschaft, sondern an einen oder mehrere Gesellschafter oder einen außenstehenden Dritten abgetreten werden. Zudem ist eine Zwangsabtretung auch möglich, wenn der betroffene Anteil nicht voll eingezahlt ist oder die G...