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Entgeltminderung für Pharmaunternehmen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAG-73384 Mit Urteil v. - Rs. C-462/16 „Boehringer Ingelheim Pharma“ NWB LAAAG-70562 hat der EuGH nach Vorlage durch den deutschen BFH über den gesetzlich vorgesehenen Abschlag entschieden, den Pharmaunternehmen an private Krankenversicherungen zahlen, wenn sie ihren Versicherten von diesen erworbene Medikamente erstatten. Zur Frage stand, ob Pharmaunternehmen insoweit das Entgelt mindern dürfen, das sie von den Apotheken bzw. den Großhändlern erhalten, wenn sie Medikamente an diese liefern. Hier findet nach nationaler Auffassung eine zwischen privatem Krankenversicherungssystem und gesetzlichem Krankenkassensystem abweichende Beurteilung statt. Der EuGH erachtet diese Ungleichbehandlung nicht für gerechtfertigt und behandelt beide Systeme gleich.
Ausführlicher Beitrag s. .
Urteil des EuGH: [i]EuGH, Urteil v. 20.12.2017 - Rs. C-462/16 „Boehringer Ingelheim Pharma“ NWB LAAAG-70562 Nach herrschender nationaler Sichtweise kommt eine Entgeltminderung seitens der Pharmaunternehmen nur im gesetzlichen Krankenkassensystem, nicht jedoch im privaten System in Betracht. Der EuGH teilt diese Auffassung nicht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Abschlag in beiden Fällen zu einer Entgeltminderung ...