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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2234/17 EFG 2018 S. 449 Nr. 6

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b, EStG § 12 Nr. 1

Arbeitszimmer für Photovoltaik-Anlage als Betriebsausgabe

Leitsatz

Ein häusliches Arbeitszimmer, das betrieblich ausschließlich für Arbeiten im Zusammenhang mit dem Betreiben einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Wohnhauses genutzt wird, kann auch bereits bei minimaler privater Mitbenutzung nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden, denn angesichts der äußerst geringfügigen betrieblichen Nutzung – nur wenige Stunden im Jahr – ist jegliche noch so geringe private Nutzung bereits schädlich.

Fundstelle(n):
DB 2018 S. 20 Nr. 9
DStR 2019 S. 6 Nr. 4
DStRE 2019 S. 339 Nr. 6
DStZ 2018 S. 249 Nr. 8
EFG 2018 S. 449 Nr. 6
KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 3
QAAAG-73469

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.01.2018 - 6 K 2234/17

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