Reinhard Schweizer, Ingrid Schuster
Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
4. Aufl. 2018
ISBN: 978-3-470-65444-7
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Dokumentvorschau
Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (4. Auflage)
1. Schuldrecht
Übersicht zur Verjährung
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Begriff | Ablauf einer gesetzlich
festgelegten Frist, innerhalb derer ein Anspruch gerichtlich durchgesetzt
werden kann | |
Wirkungen der Verjährung |
| |
Regelmäßige
Verjährungsfrist | 3 Jahre, § 195
BGB | Beginn: mit dem Schluss des
Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis hat
(§ 199 Abs. 1 BGB) Betrifft die meisten Ansprüche! Sonderregelungen bestehen für Mängelrügen aus Kauf- oder Werkverträgen. |
Verlängerte
Verjährungsfristen | 10 Jahre, § 196
BGB | Rechte des Eigentums an einem
Grundstück (z. B. Anspruch auf Übertragung des Eigentums,
Kaufpreisforderung) Beginn: mit Entstehung des Anspruchs (§ 200 BGB) |
30 Jahre, § 197
BGB |
|