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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 19 | Datenschutz-Grundverordnung: Schärfere Vorgaben ab 25. Mai 2018

Der Endspurt für die Vorbereitung auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat begonnen. Neue Regeln gelten vor allem im Hinblick auf die Rechenschaftspflicht und die Nachweispflicht beim Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die Meldepflicht im Fall von Datenpannen. Bis zum müssen Unternehmen (und damit auch Steuerberater) ihre datenschutzrelevanten Prozesse überprüft und ggf. an die neuen Anforderungen angepasst haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Countdown läuft: Bis zum müssen Unternehmen die Neuerungen der EU- Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt haben. Dann endet eine zweijährige Übergangsfrist, die den Unternehmen für die Umstellung eingeräumt wurde.

Die Verschärfungen betreffen vor allem die Rechenschaftspflicht und die Nachweispflicht beim Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die Meldepflicht im Fall von Datenpannen. Gleichzeitig steigt auch die Höhe möglicher Bußgelder deutlich an. Um auch in Zukunft rechtskonform aufgestellt zu sein, müssen Prozesse angepasst oder neu aufgesetzt werden.

Als Steuerberater sind Sie doppelt gefordert. Zum einen müssen Sie die neuen Regeln bei der Verarbeitung von Daten in Ihrer eigenen Kanzlei beachten. Zum anderen e...

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