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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 10 | Umsatzsteuerheft: Übersichtliche Verwaltungsanweisung bündelt alles Wissenswerte

Unternehmer, die ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung oder außerhalb einer solchen von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen oder an anderen öffentlichen Orten Umsätze ausführen oder Gegenstände erwerben, haben nach § 22 Abs. 5 UStG ein Umsatzsteuerheft zu führen. Die OFD Frankfurt/M. hat in einer Verfügung sehr übersichtlich die gesetzlichen Grundlagen dargestellt und praktische Hinweise gegeben. Alle einschlägigen BMF-Schreiben sind eingearbeitet.

Die OFD Frankfurt am Main hat sehr übersichtlich alles Wissenswerte zum Umsatzsteuerheft zusammengestellt. Alle einschlägigen BMF-Schreiben sind eingearbeitet. Die Verfügung enthält auch ein Vordruckmuster.

Nach § 22 Abs. 5 UStG sind alle Unternehmer zur Führung eines Umsatzsteuerheftes verpflichtet, die ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung – oder außerhalb einer solchen – von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen oder an anderen öffentlichen Orten Umsätze ausführen oder Gegenstände erwerben. Dies gilt auch für Kleinunternehmer, die als Reisegewerbetreibende tätig sind, sowie für ausländische Reisegewerbetreibende. Es kommt weder auf die Art der gewerblichen Betätigung noch auf die Form der Umsatzbesteuerung an. Bestimmte Unternehmer si...

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