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Track 27 | Einheitsbewertung: Befristet aufgestellte Container als Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Der BFH muss in einem anhängigen Revisionsverfahren die Frage beantworten, ob befristet aufgestellte Büro- und Werkstattcontainer zu grundsteuerlichen Zwecken als Gebäude auf fremdem Grund und Boden anzusehen sind, auch wenn sie kein eigenes Fundament besitzen.
Den Abschluss unserer Rubrik „Anhängige Verfahren” bildet heute ein Prozess zur Einheitsbewertung, der beim II. Senat des Bundesfinanzhofs geführt wird.
Es geht um befristet aufgestellte Container, die als Büro oder Werkstatt genutzt werden. Der BFH muss die Frage beantworten: Sind die Container bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer als Gebäude auf fremdem Grund und Boden anzusehen, auch wenn sie kein eigenes Fundament besitzen?
Nach dem Urteil des FG Hamburg in erster Instanz ist ein Fundament nicht zwingend erforderlich. Nach Auffassung des FG spricht es für die Einordnung als Gebäude, wenn eine Containeranlage in das Betriebsgrundstück inte g riert ist. Neben der Anbindung durch eine Straße nennen die Richter skurriler Weise als Indiz für ein Gebäude auch den Schutz vor Nagetieren durch die Anbringung von Kaninchenblechen.
Das Aktenzeichen beim BFH lautet: II R 37/17.
Als Letztes kommen wir nun n...