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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 23 | Gemeinnützigkeit: Streit um Steuerstatus von Attac geht weiter

Ende 2016 hatte das FG Hessen entschieden, dass das politische Engagement des globalisierungskritischen Netzwerks Attac der Gemeinnützigkeit nicht entgegensteht. Der Verein verfolge damit insbesondere den in der Satzung vorgesehenen Zweck der Förderung der Bildung. Nachdem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erfolgreich war, muss nun der BFH den steuerlichen Status der Nichtregierungsorganisation prüfen.

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac ist in den Streitjahren 2010 bis 2012 gemeinnützig . Diese Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts hatte Ende 2016 für ein großes Medienecho gesorgt. Das politische Engagement der Nichtregierungsorganisation stehe der Gemeinnützigkeit nicht entgegen. Der Verein verfolge damit insbesondere den in der Satzung vorgesehenen Zweck der Förderung der Bildung.

Das FG betonte: Die Abgabenordnung verbietet nicht grundsätzlich politische Aktivitäten gemeinnütziger Organisationen. Diese sind nicht schädlich, wenn sie im Gesamtkontext eines gemeinnützigen Zwecks stehen und in ein umfassendes Informationsangebot eingebettet sind.

Die Finanzrichter aus Kassel wandten sich damit gegen das Finanzamt Frankfurt am Main, da...

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