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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 16 | Kindergeld: Berufsausbildung endet erst mit dem Ablauf der gesetzlich festgelegten Ausbildungszeit

Eine Berufsausbildung endet nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, sondern erst mit Ablauf der Ausbildungszeit, wenn diese durch Rechtsvorschrift festgelegt ist. Im Streitfall absolvierte die Tochter eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin, die nach der einschlägigen landesrechtlichen Verordnung drei Jahre dauert. In diesem Fall haben Eltern bis zum offiziellen Ende Anspruch auf Kindergeld.

Nicht fehlen darf die steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Ende der Berufsausbildung. Eine Ausbildung endet demnach nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, sondern erst mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Vorausgesetzt, diese ist durch eine Rechtsvorschrift festgelegt. So lange haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld.

Im Streitfall absolvierte die Tochter eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin. Diese dauert nach der einschlägigen Verordnung des Landes Baden-Württemberg drei Jahre. Der Ausbildungsvertrag hatte dementsprechend eine Laufzeit von 36 Monaten. Die Tochter bestand die Abschlussprüfung bereits im Juli, also eine...

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